Freistellung

Freistellungsbescheinigung – Pflicht für Bauunternehmen
In Deutschland müssen Bauherren und Auftraggeber bei Bauleistungen in der Regel 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung können Sie sich von dieser Pflicht befreien.
Für wen ist Freistellung wichtig?
- Bauunternehmen aus Deutschland und dem Ausland
- Subunternehmer und Dienstleister im Bauwesen
- Auftragnehmer, die regelmäßig Bauleistungen erbringen
Ihre Vorteile mit Freistellung:
- Keine Abzüge durch Auftraggeber
- Bessere Liquidität Ihres Unternehmens
- Rechtssicherheit gegenüber Finanzamt und Geschäftspartnern
Unser Service:
- Antragstellung und Kommunikation mit dem Finanzamt
- Prüfung und Verlängerung bestehender Bescheinigungen
- Unterstützung bei internationalen Bauprojekten

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