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Steueränderungen ab 2025 für Unternehmer in Deutschland

Steueränderungen ab 2025 für Unternehmer in Deutschland

Schwellenwerte, ab denen Unternehmer nach Steuerrecht Bilanzen aufstellen und doppelte Buchführung führen müssen, wurden ab 2025 angehoben.

Bisher galt eine Umsatzgrenze von 600.000,00 € pro Jahr; ab 2025 müssen Unternehmen mit einem Umsatz bis 800.000,00 € keine Bilanz erstellen.

Hinsichtlich des Gewinns steigt die Schwelle zum 01.01.2025 von 60.000,00 € auf 80.000,00 €.

Wird einer dieser Werte überschritten, kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zunächst fortgeführt werden, bis das Finanzamt die doppelte Buchführung anordnet.

Wurde ein Schwellenwert überschritten und ist nicht zu erwarten, dass dies erneut geschieht, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Pflicht zur doppelten Buchführung beantragt werden.

Ab dem 01.01.2025 ändert sich auch die Grenze für die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer: Befreiung bis 25.000,00 € Jahresumsatz (bis Ende 2019: 17.500,00 €, bis Ende 2024: 22.000,00 €). Ein freiwilliger Wechsel zur Umsatzsteuer sollte gut abgewogen werden; Beratung ist oft sinnvoll.

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