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Mindestlohn in Deutschland

In der heutigen Zeit ist der europäische Binnenmarkt eine Herausforderung für jeden Unternehmer, insbesondere für polnische Unternehmer. Ein Unternehmer, der auf dem deutschen Markt tätig ist oder kurz davor steht, ein Unternehmen zu gründen, muss sich bewusst sein, dass er Rechte und Pflichten hat. Die wichtigste Verpflichtung eines Arbeitgebers, der einen Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, ist die Zahlung des Mindestlohns. Zu beachten ist, dass der Mindestlohn in Deutschland für jede Art von Arbeitsleistung fällig ist und nicht nur für Arbeitnehmer gilt, die nach Deutschland entsandt werden, sondern auch für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise in Deutschland befinden, für Saisonarbeiter und für Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmerüberlassung). Der Mindestlohn in Deutschland gilt für alle, die arbeiten, unabhängig von der Form der Beschäftigung. Kurz gesagt, auch Auftragnehmer und Leiharbeiter profitieren davon.

Welchen Mindestlohn Sie in Deutschland erhalten, wird durch das Mindestlohngesetz und auch durch Tarifverträge geregelt. Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland und der Festlegung eines Mindestlohns ist es wichtig, zunächst zu prüfen, in welcher Branche das Unternehmen tätig sein wird, wenn es einen Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet. Für einige Unternehmen ist dies jedoch oft nicht offensichtlich. Es kommt häufig vor, dass ein Unternehmen im Grenzbereich mehrerer Gewerke tätig ist (z. B. bieten Bauunternehmen häufig Elektro- und Gerüstbauleistungen an) und zwei oder drei Gewerke in ihrem Betrieb kombiniert. Häufig kommt es zu einer falschen Einstufung, die zu einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns führen kann. Ein auf dem deutschen Markt tätiger Unternehmer muss sowohl die europäischen als auch die deutschen Vorschriften beachten, um nicht gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zu verstoßen.

Wenn ein Unternehmer die Branche, in der er tätig werden will, richtig einordnet, kann der Mindestlohn je nach Region „alte Bundesländer“, „neue Bundesländer“ oder der Stadt Berlin unterschiedlich sein. Die folgenden Elemente beeinflussen, welcher Mindestsatz angewendet werden sollte:

a. Einstufung des Bediensteten
b.) ob es sich um eine qualifizierte Fachkraft oder lediglich um einen Helfer handelt, der einfache Arbeiten ausführt

Es ist zu beachten, dass vor der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Deutschland eine auf deutsches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei konsultiert werden sollte.

Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2022 nach Branchen:

IndustrieStundensatz in Euro
Allgemeiner Tarif (gilt, wenn kein Tarifvertrag besteht)10,45 (ab Oktober 2022 wird der Mindestlohn in Deutschland auf 12 € pro Stunde steigen)
Baugewerbe (ab 1. Januar 2021)Westliche Bundesländer: Hilfsarbeiter – 12,85 Facharbeiter – 15,70
Östliche Bundesländer – 12,85
Berlin: Hilfsarbeiter – 12,85 Facharbeiter – 15,55
BedachungUngelernter Arbeiter – 13,00 Facharbeiter – 14,50
Installation von elektrischen Anlagen12,90
Fleischindustrie11.00 Uhr (ab 01.12.2022 -11.50 Uhr)
GebäudereinigungInnenreinigung – 11,55 (ab 01.10.2022 – 13,00) Fachkräfte/Fassadenreinigung und Fensterreinigung – 14,81 (ab 01.10.2022 – 16,20)
Montage des Gerüsts12.55 (ab 01.10.2022 – 12.85)
Befristet Beschäftigte10,45 (vom 04.2021 bis 03.2022) 10,88 (vom 04.2022 bis 12.2022)
Maler und LackiererUngelernter Arbeiter – 11,40 (bis 31.05.2022) Facharbeiter – 13,80 (bis 31.05.2022)
PflegebereichHilfsarbeiter – 12,55 (ab 01.09.2022 – 13,70) für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung – 13,20 (ab 01.09.2022 – 14,60) Facharbeiter – 15,40 (ab 01.09.2022 – 17,10)

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Mai 2022 beschlossen. eine Erhöhung des Mindestlohns. Sie wird ab dem ersten Oktober 2022 erhöht. und wird sich auf 12 EUR belaufen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 10,45 €.

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