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Unterstützung von Privatunternehmern und Kleinbetrieben im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Die Coronavirus-Krise hat zu einer deutlichen Verlangsamung der Weltwirtschaft geführt. Aus diesem Grund unterstützen der Bund und die Länder private Unternehmer und kleine Unternehmen durch Subventionen und Steuervergünstigungen.

In Berlin können ab Freitag, dem 27. März, Anträge auf Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro, so genannte „Grants“, elektronisch eingereicht werden. Soforthilfe-Paket. Die finanzielle Unterstützung kann für laufende Ausgaben des Unternehmens verwendet werden, z. B. für Miete, Buchhaltungskosten usw. Die Förderung richtet sich an Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten mit Sitz in Berlin. Um einen Antrag zu stellen, müssen folgende Angaben gemacht werden:

– Unternehmensdaten (Name, Straße, Postleitzahl, Rechtsform)

– die letzten fünf Ziffern des Ausweises (Personalausweis oder Reisepass)

– Steuernummer

– Deutsche Bankkontonummer.

Sie können den Antrag selbst über den unten stehenden Link einreichen:

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html

Es ist auch möglich, dass unser Büro einen solchen Antrag gegen eine Gebühr für Sie stellt. Sie können sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Admin
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https://www.daniel-kanzlei.de

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