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Grenzwerte für den Übergang von der EÜR zur Bilanz in Deutschland (2020-2025)

Zwei Holzklötze mit den Wörtern 'EÜR' und 'Bilanz' übereinander gestapelt, mit einem orangefarbenen Pfeil, der nach oben zeigt, vor einem Hintergrund mit der deutschen Flagge und einem blauen Streifen.

In Deutschland gibt es bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen, die die Verpflichtung zur Umstellung von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auf eine vollständige Buchführung mit Bilanz festlegen.

Diese Grenzen haben sich in den letzten fünf Jahren geändert:

JahrUmsatzgrenzeGewinngrenzeAusgleichsverpflichtung
2020600 000 €60 000 €Ja
2021600 000 €60 000 €Ja
2022600 000 €60 000 €Ja
2023600 000 €60 000 €Ja
2024800 000 €80 000 €Ja
2025800 000 €80 000 €Ja

Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Grenzwerte im Rahmen des sogenannten „Wachstumschancengesetzes“ auf einen Höchstbetrag angehoben:

  • 800.000 € Umsatz pro Jahr,
  • 80.000 € Gewinn pro Jahr.

Wichtige Hinweise:

  • Die Verpflichtung zur Umstellung auf eine vollständige Rechnungslegung entsteht, wenn mindestens eine der oben genannten Grenzen überschritten wird.
  • Der Wechsel zur Saldierung erfolgt erst nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Finanz amtes und gilt für das Steuerjahr, das auf das Jahr folgt, in dem die Grenzen überschritten wurden.
  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte) sind von der Pflicht zur vollständigen Buchführung befreit, unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn.
Admin
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