
In Deutschland gibt es bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen, die die Verpflichtung zur Umstellung von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auf eine vollständige Buchführung mit Bilanz festlegen.
Diese Grenzen haben sich in den letzten fünf Jahren geändert:
Jahr | Umsatzgrenze | Gewinngrenze | Ausgleichsverpflichtung |
---|---|---|---|
2020 | 600 000 € | 60 000 € | Ja |
2021 | 600 000 € | 60 000 € | Ja |
2022 | 600 000 € | 60 000 € | Ja |
2023 | 600 000 € | 60 000 € | Ja |
2024 | 800 000 € | 80 000 € | Ja |
2025 | 800 000 € | 80 000 € | Ja |
Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Grenzwerte im Rahmen des sogenannten „Wachstumschancengesetzes“ auf einen Höchstbetrag angehoben:
- 800.000 € Umsatz pro Jahr,
- 80.000 € Gewinn pro Jahr.
Wichtige Hinweise:
- Die Verpflichtung zur Umstellung auf eine vollständige Rechnungslegung entsteht, wenn mindestens eine der oben genannten Grenzen überschritten wird.
- Der Wechsel zur Saldierung erfolgt erst nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Finanz amtes und gilt für das Steuerjahr, das auf das Jahr folgt, in dem die Grenzen überschritten wurden.
- Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte) sind von der Pflicht zur vollständigen Buchführung befreit, unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn.