Kindergeld a "Familie 800+"

Das Programm „Familie 800+” soll Familien bei den Kosten für den Unterhalt eines Kindes unterstützen. Es handelt sich um eine Erziehungsleistung, die seit dem 01.01.2024 monatlich 800 Złoty statt 500 Złoty beträgt und für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unabhängig vom Familieneinkommen gewährt wird. Der Antrag wird ausschließlich elektronisch bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gestellt.
Beginnt mindestens ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit in Deutschland, besteht Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 250,00 Euro pro Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 255,00 Euro monatlich pro Kind.
Diese Leistungen unterliegen jedoch einer strikt geregelten Auszahlungsreihenfolge im Rahmen der Koordinierung von Familienleistungen. Vorrang hat stets der Staat, in dem ein Elternteil erwerbstätig ist. Ein gleichzeitiger Bezug von 800+ und Kindergeld ist möglich, hängt aber von der Erwerbssituation der Eltern und dem Wohnsitz der Kinder ab. Arbeitet ein Elternteil in Polen und der andere in Deutschland, zahlt der ZUS die Leistung 800 plus und Deutschland nur die Differenz zum deutschen Kindergeld (Differenzbetrag). Arbeitet hingegen ein Elternteil nicht und der andere in Deutschland, ist der gleichzeitige Bezug von 800 plus und dem vollen deutschen Kindergeld möglich.
Es liegt daher im Interesse aller Beziehenden in Deutschland, sowohl Kindergeld als auch 800 plus für alle minderjährigen Kinder (und beim Kindergeld für alle in Ausbildung befindlichen Kinder) zu beantragen, um weiterhin den maximal möglichen Gesamtbetrag zu erhalten – entweder vollständig aus einem Staat oder anteilig als Leistung aus einem Staat zuzüglich Differenzbetrag aus dem anderen.

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