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Kindergeld und Familie 500+

Der polnische Staat ist dem Beispiel vieler Länder gefolgt und hat das Programm „500 plus“ für Familien eingeführt. Das Programm war so konzipiert, dass es die Ausgaben von Familien und Kindern unterstützen sollte. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es das Betreuungsgeld 500+ für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren. Lebensjahr, unabhängig vom Einkommen der Familie. Für die Familienleistungen, also 500 + und Kindergeld, gilt eine streng geregelte Reihenfolge der Auszahlung. Vorrang hat immer das Land, in dem wir arbeiten. Stellen Sie sich eine Situation vor, in der Sie in Deutschland leben und Kindergeld beziehen.

Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob wir in der Lage sein werden, von dem Programm 500+ zu profitieren?

Zu dieser Frage ist anzumerken, dass das Programm 500+ für Familien sowie das Kindergeld zum europäischen Sozialversicherungssystem gehören. Das System der sozialen Sicherheit regelt das Verhältnis zwischen den Leistungen, die aus zwei verschiedenen Ländern bezogen werden. Mit anderen Worten: Sie bestimmt, wann ein Bürger Anspruch auf Leistungen sowohl aus Polen als auch aus Deutschland hat. Der Bezug von Leistungen aus zwei verschiedenen Ländern ist durch klare Vorschriften und Einkommenskriterien streng geregelt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Programm Family 500+ bzw. das Kindergeld eine festgelegte und geregelte Zahlungssituation hat.

Stellen Sie sich eine Situation vor, in der der Ehemann in Deutschland arbeitet und die Ehefrau sich in Polen um die Kinder kümmert, aber nicht arbeitet. In diesem Fall wird Kindergeld gezahlt, da die Ehefrau nicht arbeitet. Würde die Ehefrau in Polen arbeiten, würde sie zunächst Leistungen aus dem Programm 500+ erhalten, da in diesem Fall die polnische Regierung Vorrang hat. Wenn wir uns für die 500-plus-Leistung entscheiden, können wir natürlich Kindergeld abzüglich der Leistung aus Polen in Deutschland beantragen. Wenn Sie hingegen nur deutsche Leistungen erhalten, gehen Sie in Polen leer aus, da die polnische Leistung geringer ist als die deutsche.

In Deutschland wird das Kindergeld von der Familienkasse gezahlt. Auch wenn 500 + nicht auf uns entfallen, weil das Schwerpunktland Deutschland sein wird, lohnt es sich, jedes Jahr einen Antrag zu stellen. Und hier stellt sich die Frage nach dem Warum. Schließlich kennt die Familienkasse unsere familiäre Situation nicht und kann für das zweite Kind und ab 1. Juli 2019 500 + abziehen. auch für das erste Kind. Bei einem Abzug von 500+ muss die Familienkasse eine Entscheidung treffen. Wenn wir einen Ablehnungsbescheid für die polnische Leistung vorlegen, stellt sich oft heraus, dass wir zu wenig Geld bekommen haben und eine Anpassung des Kindergeldes auf den vollen Betrag zusteht.

Die Familienkasse hat das Kindergeld für das zweite und jedes weitere Kind stets um 500 PLN pro Euro ermäßigt, indem sie ihnen ihre Entscheidung mitteilte und sie gleichzeitig darüber informierte, dass eine solche Leistung in Kraft getreten ist und in Polen beantragt werden muss. Wir könnten also davon ausgehen, dass die Familienkasse ab dem 01.07.2019 startet. für das erste Kind eine geringere Beihilfe zu zahlen. Es ist daher zu beachten, dass es im Interesse aller in Deutschland arbeitenden Leistungsempfänger liegt, für alle Kinder einen Antrag zu stellen, um die Leistung weiterhin in voller Höhe zu erhalten.

Es liegt im Interesse eines jeden Empfängers von Leistungen aus Deutschland, einen Antrag für alle minderjährigen Kinder der Familie zu stellen, um weiterhin den Höchstbetrag an Leistungen zu erhalten, sei es aus einem Land in voller Höhe oder aus zwei Ländern in reduzierter Form aus einem Land und einem Differenzzuschlag aus dem anderen.

Admin
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