Grenzwerte für den Übergang von der EÜR zur Bilanz in Deutschland (2020-2025)

In Deutschland gelten bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen, die darüber entscheiden, ob von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur doppelten Buchführung mit Bilanz (Bilanzierung) gewechselt werden muss.
In den letzten fünf Jahren änderten sich diese Schwellenwerte wie folgt:
| Jahr | Umsatzgrenze | Gewinngrenze | Bilanzierungspflicht |
|---|---|---|---|
| 2020 | 600.000 € | 60.000 € | Ja |
| 2021 | 600.000 € | 60.000 € | Ja |
| 2022 | 600.000 € | 60.000 € | Ja |
| 2023 | 600.000 € | 60.000 € | Ja |
| 2024 | 800.000 € | 80.000 € | Ja |
| 2025 | 800.000 € | 80.000 € | Ja |
Ab dem 1. Januar 2024 wurden im Rahmen des sogenannten „Wachstumschancengesetzes“ die Schwellen angehoben auf:
- 800.000 € Umsatz pro Jahr
- 80.000 € Gewinn pro Jahr
Wichtige Hinweise:
- Die Bilanzierungspflicht entsteht, sobald einer der Schwellenwerte überschritten wird.
- Der Wechsel zur Bilanzierung erfolgt erst nach schriftlicher Mitteilung des Finanzamts und gilt für das dem Überschreitungsjahr folgende Steuerjahr.
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) sind unabhängig von Umsatz und Gewinn von der Bilanzierungspflicht befreit.

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